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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2016 - 4 S 21.16   

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https://dejure.org/2016,35239
OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2016 - 4 S 21.16 (https://dejure.org/2016,35239)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2016 - 4 S 21.16 (https://dejure.org/2016,35239)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 4 S 21.16 (https://dejure.org/2016,35239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Begründung des Gesamturteils

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG
    Konkurrentenstreit; einstweilige Anordnung; Vizepräsident des Landgerichts; Bewerbungsverfahrensanspruch; dienstliche Beurteilung; Begründung des Gesamturteils; Plausibilisierung der Eignungsbewertung; Erfordernis der Regelbeurteilung; Fortentwicklung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2016 - 4 S 21.16
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, bedarf das Gesamturteil nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 30 ff.; ebenso Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris Rn. 38 ff.) in der Regel einer gesonderten Begründung, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbegründungen hergeleitet wird.

    Es hat lediglich darauf hingewiesen, dass die Gesichtspunkte, die bei den Einzelbewertungen das Absehen von einer einzelfallbezogenen Begründung tragen, beim Gesamturteil nicht einschlägig sind (Urteil vom 17. September 2015, a.a.O. Rn. 35).

    Sind aber - wie hier - für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorgesehen, bedarf es einer - ggf. kurzen - Begründung des Gesamturteils (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a.a.O. Rn. 36).

    Mit dieser Rüge eines Begründungsdefizits hält sich das Verwaltungsgericht im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, in der anerkannt ist, dass der Dienstherr auf entsprechende Rüge des Beamten bzw. des Richters gehalten ist, Werturteile und ihre Grundlagen näher zu erläutern, zu konkretisieren und dadurch plausibel zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a.a.O. Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2016 - 4 S 21.16
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, bedarf das Gesamturteil nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 30 ff.; ebenso Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris Rn. 38 ff.) in der Regel einer gesonderten Begründung, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbegründungen hergeleitet wird.

    Die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Anforderungen beanspruchen nach ihrer rechtlichen Ableitung aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) sowie aus der Funktion der dienstlichen Beurteilung, eine tragfähige Grundlage für eine an den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Auswahlentscheidung zu vermitteln (vgl. Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O. Rn. 31), vielmehr Geltung für alle Beurteilungen unabhängig von der Fassung der Einzelbewertungen.

    Diese Gewichtung bedarf schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (so BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016, a.a.O. Rn. 39 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2016 - 4 S 21.16
    Zum anderen müssen Anlassbeurteilungen, die einen deutlich kürzeren Zeitraum als die Regelbeurteilungen abbilden, aus den Regelbeurteilungen entwickelt werden, sie dürfen diese lediglich fortentwickeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2016 - 4 S 21.16
    Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten bzw. Richter gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07

    Auswahlentscheidung bei Beförderung - Vergleichbarkeit der Beurteilungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2016 - 4 S 21.16
    Die Argumentation des angefochtenen Beschlusses steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats, bei einem herausgehobenen Dienstposten mit Leitungsfunktion und einem spezifischen Anforderungsprofil dürfe der Eignungsnote ausschlaggebende Bedeutung für die Auswahlentscheidung zugemessen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 -, juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13

    Konkurrentenstreit; Vorsitzender Richter am Landessozialgericht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2016 - 4 S 21.16
    Der Antragsgegner verkennt zum einen, dass die BeurtAV Regelbeurteilungen gegenüber Anlassbeurteilungen höhere Bedeutung zumisst (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 27. November 2013 - OVG 4 S 64.13 -, juris Rn. 9 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2021 - 4 B 9.21

    Beurteilung eines brandenburgischen Richters während seiner Abordnung zu einem

    Dementsprechend ist jeweils zu erforschen, in welchem Sinne die betreffende Behörde die von ihr herausgegebenen Richtlinien in einem maßgebenden Punkte verstanden wissen wollte und tatsächlich verstanden und angewandt hat (BVerwG, Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2.20 - juris Rn. 19; so schon OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - OVG 4 S 21.16 - juris Rn. 18).
  • VG Potsdam, 13.11.2017 - 2 L 935/17

    Einstweiliger Rechtsschutzantrag wegen Beförderung im Bereich einer

    BVerwG, Beschluss vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 65, und dazu überzeugend OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 1 B 232/17 -, juris Rn. 38; siehe auch schon OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18.Oktober 2016 - 4 S 21.16 -, juris Rn. 4 ff.

    für ein sog. Fortentwicklungsgebot aber BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 30; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - 4 S 21.16 -, juris Rn. 13.

  • VG Potsdam, 12.07.2023 - 1 K 380/21
    Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - OVG 4 S 21.16 -, juris Rn. 4 ff.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2020 - 10 N 43.17

    Deutscher Bundestag; dienstliche Beurteilung; Beurteilungsgespräch;

    Außerdem beruft er sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - OVG 4 S 21.16 -, juris Rn. 4 - 6).
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